Kreisrat Volkmar Halbleib, MdL

von Aytürk
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Zur aktuellen Berichterstattung über das Vorgehen gegenüber Eva von Vietinghoff-Scheel als ehemaliger Vorständin des Kommunalunternehmens nehme ich wie folgt Stellung:

1. Eva von Vietinghof-Scheel hatte die 25 Jahre erfolgreiche Arbeit ihres Amtsvorgängers Dr. Alexander Schraml als Vorständin des Kommunalunternehmens mit hoher Kompetenz, beispielhaftem Engagement, großer Umsicht, nachgewiesener Führungsstärke und Durchsetzungskraft fortgeführt und in allen Sparten des Kommunalunternehmen von Pflege und Klinik bis ÖPNV und Abfallwirtschaft die Herausforderungen couragiert angepackt.

2. Frau von Vietinghoff-Scheel wurde im November 2019 durch den Verwaltungsrat und Landrat Nuß durch schriftlichen Vertrag zugesichert, dass sie ab dem Zeitpunkt der alleinigen Vorstandsverantwortung im Jahr 2023 die gleiche Vergütung erhält, wie ihr Vorgänger Dr. Schraml. Dieser berechtigte Anspruch wird ihr bis heute verweigert, ein einseitig angebotener Vorstandsvertrag war schlicht nicht akzeptabel. Ich selbst habe im Herbst 2023 zusammen mit Kollegen Manfred Ländner insgesamt vier Verhandlungsrunden mit Landrat Eberth zur Ausgestaltung des Vorstandsvertrages geführt. Erst danach musste ich erfahren, dass Landrat Eberth persönlich bereits viele Wochen vor den Gesprächen Frau Vietinghoff bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat. Für mich war das ein beispielsloser Vertrauensbruch durch den Landrat und danach war für mich leider naheliegend, dass eine sachgerechte Lösung für Frau Vietinghoff seitens des Landrats gar nicht gewollt war.


3. Bemerkenswert ist dabei, dass einer der vom Landrat angezeigten Sachverhalte gerade die zeitweise Auszahlung eines Vorstandsgehaltes war, das ihr nach dem Grundlagenvertrag vom November 2019 aber doch zustand. Wenn der Landkreis diese und andere Leistungen zurückfordert, können dem die berechtigten Ansprüche der Vorständin auf das zugesagte Vorstandsgehalt gegenübergestellt werden. Ähnliches gilt zur rechtlichen und wirtschaftlichen Bewertung der jetzt rückgeforderten Vergütung als Betriebsleiterin und der Leistungsprämien.

4. Anstatt eine abschließende Verständigung über die wechselseitigen Ansprüche herbeizuführen, wird die Angelegenheit weiter ohne Notwendigkeit eskaliert. Denn Frau Vietinghoff hat auf die sogenannte Einrede der Verjährung verzichtet, d.h. etwaige Ansprüche des Kommunalunternehmens wären gar nicht gefährdet gewesen. Darüber wurde der Kreistag leider nicht bzw. falsch unterrichtet. Und die Zustimmung im Verwaltungsrat fand offenbar statt unter massiven Drohungen von Regressklagen gegenüber den Mitgliedern. 

5. Es ist ein besonders interessantes Detail dieser Causa, dass ein vermeintlicher Datenschutzverstoß der Vorständin gegenüber dem nichtöffentlichen Verwaltungsrat von Eberth im September 2024 zum Anlass genommen wurde, Frau Vietinghoff erneut bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen und mit sofortiger Wirkung von ihrer Aufgabe zu entheben, jetzt aber das „Durchstechen“ der kompletten persönlichen Daten von Frau Vietinghoff aus Kreisen der Verwaltung oder des Verwaltungsrats schulterzuckend zur Kenntnis genommen wird.

6. Es bleibt die Frage nach dem Warum, nach den wirklichen Motiven dieses Feldzugs gegen Frau Vietinghoff. Dass die Vorständin dem Landrat mitunter die rechtlichen und unternehmerischen Grenzen aufzeigen musste, war ihm wohl nicht nur ein Ärgernis, sondern eine Infragestellung seines Machtanspruchs. Ob dabei die Zusammenarbeit mit einer hochkompetenten, erfolgreichen und selbstbewussten Frau eine Rolle gespielt hat, bleibt dem eigenen Urteil überlassen. Jedenfalls hat Eberth mit dem Rauswurf von Vietinghoff das Kommunalunternehmen parteipolitisch politisiert und sich jetzt mehr persönliche Macht und direkten Durchgriff gesichert. Ob das gut für das Kommunalunternehmen und den Landkreis ist, darf bezweifelt werden!


Ochsenfurt, den 19.12.2025


Volkmar Halbleib, Kreisrat, MdL

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