Religionsfreiheit und Schulfrieden in einen gerechten Ausgleich bringen

von Aytürk
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Die Religionsfreiheit ist ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht und ein wesentlicher Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie gilt grundsätzlich auch im schulischen Raum. Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts betrachten wir daher mit Sorge.

Gerade in Berlin, einer Stadt, die von religiöser und kultureller Vielfalt geprägt ist, sollte das respektvolle Miteinander unterschiedlicher Glaubensrichtungen und Weltanschauungen einen besonderen Stellenwert einnehmen.

Religionsfreiheit, Schulfrieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt sind keine Gegensätze. Vielmehr gilt es, diese im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens und unter gegenseitiger Rücksichtnahme in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

Eine von Toleranz geprägte Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass unterschiedliche religiöse Überzeugungen respektiert und individuelle Freiheitsrechte gewahrt werden. Dabei sind sowohl der staatliche Bildungsauftrag als auch die berechtigten Interessen der gesamten Schulgemeinschaft zu berücksichtigen.

Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, vertrauen wir darauf, dass die Bedeutung der Religionsfreiheit im weiteren Verfahren angemessen gewürdigt wird.

Wir appellieren an die Verantwortlichen, im Dialog mit den Beteiligten praktikable und verhältnismäßige Lösungen zu entwickeln, die einen geordneten Schulbetrieb gewährleisten und zugleich die Ausübung religiöser Pflichten ermöglichen.

Die aktuellen Entwicklungen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Aserbaidschan zeigen, wie wichtig ein ausgewogener Ausgleich zwischen Bildungsauftrag, gesellschaftlichem Zusammenhalt und Religionsfreiheit ist.

Eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft beweist ihre Stärke im respektvollen Umgang mit Vielfalt, im Schutz der Grundrechte und in der Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen.

Union Internationaler Demokraten (UID)

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