Überschwemmungsgebiete am Reichenberger Bach und am Fuchsstädter Bach werden vorläufig gesichert

von Aytürk
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Das Landratsamt Würzburg sichert vorläufig die Überschwemmungsgebiete am Reichenberger Bach und am Fuchsstädter Bach sowie an deren Zuflüssen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt informiert die Behörde die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Reichenberg, Fuchsstadt, Lindflur, Albertshausen und Klingholz über die bestehende Hochwassergefahr. Die ausgewiesenen Gebiete umfassen Flächen, die statistisch einmal in hundert Jahren von einem Hochwasser betroffen sind.

Mit der vorläufigen Sicherung gelten bereits jetzt die gesetzlichen Vorgaben für Überschwemmungsgebiete. Die entsprechende Bekanntmachung ist im Amtsblatt vom 9. Dezember 2025 abrufbar: www.landkreis-wuerzburg.de/amtsblatt. Allgemeine Informationen zur vorläufigen Sicherung finden sich unter www.landkreis-wuerzburg.de/buerger-politik-verwaltung/bekanntmachungen.

Im frei zugänglichen Bayern-Atlas der Staatsregierung können Anwohnerinnen und Anwohner im Internet unter „Naturgefahren/Hochwasser“ prüfen, welche Grundstücke und Gebäude potenziell gefährdet sind. Die Gebiete am Reichenberger und am Fuchsstädter Bach sollen in einem nächsten Schritt dauerhaft durch eine Rechtsverordnung festgesetzt werden. Vor der endgültigen Entscheidung findet ein förmliches Anhörungsverfahren statt, in dem Betroffene Einwendungen vorbringen können.

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