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Entzündete Augen, Missbildungen und Parasiten: Streunende Katzen leiden oft erheblich unter dem Leben in freier Wildbahn. Immer mehr Kommunen greifen deswegen zu einer Katzenschutzverordnung nach § 13b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) in Deutschland. Diese sieht eine Pflicht zur Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von „Katzen mit unkontrolliertem Freigang“ vor. Damit sind allerdings nicht nur Streuner gemeint, sondern auch Hauskatzen, die sich frei in der Natur bewegen. In Bayern gibt es bereits Kommunen, die eine solche Verordnung erlassen haben – auch in Unterfranken.
Am Landratsamt Würzburg will man die mögliche Einführung einer solchen Katzenschutzverordnung zunächst prüfen. Landrat Thomas Eberth zeigt sich angesichts der Zahlen besorgt. „Wir müssen jetzt Möglichkeiten finden, wie wir in Zukunft mit dem Thema umgehen“, sagt er.
Aus diesem Grund fand kürzlich ein Austausch mit Vertreterinnen des Vereins Katzenhilfe in und um Würzburg e.V. im Tierheim Würzburg statt. Wildlebende Katzen, die keinen Besitzer haben, werden auch im Landkreis Würzburg regelmäßig aufgegriffen, so die Erfahrungen. Die Tiere werden oft in Vorgärten oder auf Bauernhöfen gesichtet, danach erfolgt der Kontakt mit der Katzenhilfe. Immer wieder landen auch verwahrloste, kranke oder verletzte Katzen aus einem verwaisten Wurf auf der Türschwelle des Tierheims. Die Zahl der Kastrationen von Fundkatzen in Stadt und Landkreis Würzburg schwankt in den vergangenen fünf Jahren laut der Katzenhilfe Würzburg pro Jahr zwischen 500 und 650.
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