Fachkräfteeinwanderung (nicht) ohne Anerkennung?

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Was sich mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ändert.

 

Die aktuelle Publikation des BIBB-Anerkennungsmonitorings erklärt und bewertet die künftige Rechtslage im Bereich der Fachkräfteeinwanderung mit Blick auf die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen.

Durch die Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung soll die Arbeitsmigration weiter erleichtert werden: Berufserfahrene können künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse nach Deutschland einreisen, um in nicht reglementierten Berufen zu arbeiten. In vielen Fällen kann die Anerkennung auch nach der Einreise erfolgen. Das BIBB Discussion Paper „Fachkräfteeinwanderung (nicht) ohne Anerkennung?“ zeigt, welche Möglichkeiten der Arbeitsmigration künftig bestehen werden und welche Veränderungen für die Rolle der Anerkennung im Kontext der Einwanderung zu erwarten sind.

 

Die Anerkennung wird weiterhin eine wichtige Rolle für die Fachkräftesicherung spielen. Zahlreiche Studien zeigen, dass die Anerkennung von Berufsqualifikationen ausländischer Fachkräfte Vorteile für die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt hat. Auch Arbeitgeber profitieren in vielen Fällen von der Anerkennung.

Aytürk

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