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Ab 1. Januar 2023 sollen mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die Haushalte mit niedrigem Einkommen unterstützt. Nicht wohngeldberechtigt sind Personen, die andere Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, BAföG erhalten oder über ein erhebliches Vermögen verfügen.
Um Klarheit zu schaffen, informiert die Stadt Würzburg auf der Homepage www.wuerzburg.de/energiekrise über Wohngeld, die Wohngeldreform, mögliche Empfängerkreise des neuen Wohngeldes ab 1.1.2023 und dessen Beantragung. Unter den Punkten „Was ist Wohngeld?“ und „Was ändert sich durch die Wohngeldreform“ finden sich umfangreiche Informationen darüber, wie Wohngeld berechnet wird, wer Wohngeld beantragen kann, welche Einkommensgrenzen gelten, was zu tun ist, wenn bereits Wohngeld bezogen wird, was beim ersten Antrag auf Wohngeld zu beachten ist und ab wann der neue Wohngeldantrag gestellt werden kann. Außerdem werden die Unterlagen aufgelistet, die bei der Beantragung benötigt werden. Mehr Infos auf www.wuerzburg.de/energiekrise und www.wuerzburg.de/wohngeld.
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