Gutachterverfahren zur Standortbestimmung für eine Ausweichspielstätte der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg: Empfehlung der Jury

Bildnachweis: Stadt Nürnberg / Christine Dierenbach Bildnachweis: Stadt Nürnberg / Christine Dierenbach

Im Rahmen eines Gutachterverfahrens hat ein aus hochrangigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst und Gesellschaft bestehendes Auswahlgremium am heutigen Donnerstag, 30. Juni 2022, in persönlicher Sitzung eine Empfehlung für einen Standort einer Ausweichspielstätte der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg auf dem Areal der Kongresshalle abgegeben.

Die Empfehlung des Auswahlgremiums im Wortlaut:
„Das Entscheidungsgremium im Gutachterverfahren ‚Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg‘ hat in nichtöffentlicher Sitzung am 30. Juni 2022 die Empfehlung ausgesprochen, den Ergänzungsbau für das Interim von Oper und Tanz des Staatstheaters Nürnberg im sogenannten Innenhof der Kongresshalle zu platzieren. Das Gremium empfiehlt weiterhin, den Ergänzungsbau – der Bühnenraum, Orchestergraben, Zuschauerraum und Nebenräume umfasst – an der nordwestlichen Innenseite des Kongresshallen-Torsos zu verorten. Die Funktionsräume des Theaterbetriebs sollen sich im Bestand der Kongresshalle in Anbindung an den Ergänzungsbau befinden.

Das Gremium ist mit großer Mehrheit überzeugt, dass die Gesamtwirkung des Innenhofs unwesentlich beeinträchtigt und insbesondere die architektonische Intervention von Günther Domenig aus dem Jahre 2001 in ihrer Wirkung nicht geschmälert wird. Der Relevanz der Kongresshalle für die Erinnerungskultur und die Bildungsarbeit wird umfassend Rechnung getragen. Darüber hinaus werden die bisherigen Nutzungen in und im Umgriff der Kongresshalle nicht beeinträchtigt. Sie prägen weiterhin ohne Einschränkung die vielfältige demokratische Nutzung und Aneignung des Geländes.

Eine Positionierung des Ergänzungsbaus im Innenhof berücksichtigt zentrale ökologische Aspekte und ist Kriterien der Nachhaltigkeit verpflichtet: der Gewässerschutz bleibt gewährleistet; Eingriffe in den Baumbestand im Umgriff der Kongresshalle sind nicht notwendig; Ersatz- Habitate sind zu schaffen.

Ein Ergänzungsbau an der nordwestlichen Seite des Innenhofs garantiert schließlich eine zwingende funktionale und architektonische Verschränkung mit dem Bestand der Kongresshalle, in dem die verbleibenden Funktionsräume für das Interim untergebracht werden sollen. Diese Verschränkung verringert den Flächenbedarf für den Ergänzungsbau und scheint insofern wirtschaftlich.

Die Entscheidung für den Standort stärkt die Perspektiven zukünftiger Auseinandersetzungen und Nutzungen. Der Ergänzungsbau im Innenhof hat das Potential, dazu beizutragen, diesen historisch kontaminierten Ort wahrzunehmen und im demokratisch künstlerischen Sinn zu nutzen.“

Oberbürgermeister Marcus König betont die Bedeutung der Empfehlung: „Nürnberg steht vor wichtigen Entscheidungen im Umgang mit der Kongresshalle und deren kultureller Weiterentwicklung. Bewusst war die Standortfrage eines Operninterims zunächst offengelassen worden, denn es galt, alle auf dem Areal versammelten Interessen, insbesondere diejenigen der Erinnerungskultur, sorgsam abzuwägen. Mit der heute formulierten Empfehlung existiert nun eine fundierte, auf klaren Kriterien fußende Basis für die Diskussion und den Beschluss im Stadtrat.“

Kulturbürgermeisterin Prof. Dr. Julia Lehner erklärt:
„Ein weiterer wichtiger Schritt ist erfolgt auf dem Weg, Nürnbergs Kongresshalle als Lern- und Kulturort weiterzuentwickeln, der national und international große Beachtung finden wird. Denn nicht nur für das Staatstheater Nürnberg ist die Standortempfehlung der Jury maßgeblich, sondern auch für Nürnbergs Künstlerinnen und Künstler, die an diesem Ort künftig arbeiten und präsentieren werden und natürlich auch für alle Institutionen, die im Bereich der Kongresshalle bereits wirken. Für die inspirierenden Vorschläge möchte ich allen Beteiligten herzlich danken, wie auch allen Mitgliedern der Jury für die Bereitschaft zu intensiver Diskussion und die vermittelten Impulse.“

Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich führt aus:
„Die Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände ist eine der bundesweit größten noch existierenden baulichen Hinterlassenschaften der NS-Diktatur. Technisch wurde das Gebäude nie vollendet, was Planungen für die weitere Nutzung gleichzeitig erschwert und ermöglicht. Seit 1945 ist die Nutzungsgeschichte divers, größtenteils jedoch ohne Berücksichtigung der Geschichte des Areals. Nun besteht die Möglichkeit, dem Ort im Lichte seiner heutigen Wahrnehmung mit der Errichtung eines Bauwerks für die Oper eine weitere Zeitschicht hinzuzufügen, die die gewollte Verletzung von Domenig nicht konterkariert, aber der ebenfalls gewollten Profanisierung in gekonnter Weise Vorschub leistet.“

Zur Ermittlung eines geeigneten Standorts für einen ergänzenden Aufführungssaal im Areal der Kongresshalle hatte die Stadt Nürnberg mit dem 3. Mai 2022 ein Gutachterverfahren angestoßen. Acht renommierte nationale und internationale Architekturbüros hatten sich auf Einladung der Stadt Nürnberg an der Formulierung eines Standortvorschlags beteiligt.

Die nun erfolgte Empfehlung der Jury bildet die Grundlage für die kommunalpolitischen Debatten und Entscheidungsprozesse. Zunächst berät am Freitag, 8. Juli 2022, die Opernhauskommission des Stadtrats die Empfehlung des Fachgremiums. Die letztgültige Entscheidung über den Standort eines Ergänzungsbaus im Areal der Kongresshalle für das Staatstheater Nürnberg wird in der Sitzung des Nürnberger Stadtrats am Mittwoch, 20. Juli 2022, getroffen.

Jury
Prof. Dr. Norbert Frei, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Prof. Nadja Letzel, Architektin und Studiendekanin; Professorin für Entwerfen und Bauen im Bestand an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Dr. Birgit Meyer, Intendantin Oper Köln Prof. Dip.-Ing. Architekt Mathias Pfeil, Generalkonservator, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Birgit Rapp, Architektin, Amsterdam, Mitglied der Stadtgestaltungskommission der Stadt München

Dr. Rachel Salamander, Literaturwissenschaftlerin und Publizistin
Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Prof. Dr. Jörg Skriebeleit, Leiter KZ-Gedenkstätte Flossenbürg; Honorarprofessor an der Universität Regensburg; Direktor Zentrum Erinnerungskultur
Prof. Dr. Stephan Trüby, Leiter des Instituts für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen an der Universität Stuttgart

Eingeladene Architekturbüros

Acht renommierte nationale und internationale Architekturbüros folgten der Einladung der Stadt Nürnberg, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Deutlich wurde hierbei die internationale Relevanz, die dem Gesamtvorhaben zugeschrieben wird. Die eingeladenen Büros besitzen fundierte Expertise bei der Errichtung von großen, emblematischen und repräsentativen Kulturbauten. Weltweit waren und sind sie beteiligt an Planung und Errichtung großer Opern- und Konzerthäuser und weiterer Kultureinrichtungen.

Dabei handelt es sich um:
bez + kock architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart
BIG Bjarke Ingels Group, Copenhagen, New York, London, Barcelona, Shenzhen
Glöckner Architekten GmbH, Nürnberg
gmp International GmbH, Hamburg, Berlin, Aachen, Shanghai, Peking, Shenzhen, Hanoi
Hilmer Sattler Ahlers Albrecht Gesellschaft von Architekten mbH, München, Berlin
LRO GmbH & Co. KG, Stuttgart
Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin

Snøhetta AS, Oslo, New York, Innsbruck, San Francisco, Paris, Hong Kong, Adelaide

Die genannten Büros waren seit dem 3. Mai 2022 aufgefordert, Ideen zur Standortfrage eines für ein Operninterim notwendigen Ergänzungsbaus auf dem Areal um die Kongresshalle zu entwickeln und zu hinterlegen.

Kriterien

Die für einen Vorschlag zu einem geeigneten Standort zu beachtenden Kriterien wurden zuvor in einer Aufgabenbeschreibung klar hinterlegt und betrafen Aspekte aus Städtebau, Architektur, Funktionalität, Umweltschutz, Naturschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz, Wirtschaftlichkeit und den Zeitpunkt der Umsetzbarkeit.

Darunter fielen etwa geltendes Planungsrecht nach Paragraph 34 oder 35 Baugesetzbuch (BauGB), die architektonische Einbindung in das Gesamtensemble, der Umgang mit den erinnerungskulturellen Dimensionen des Gebäudes beziehungsweise des Geländes, die Einbindung in die Bedarfe der unmittelbar betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, die Einbindung in die übergreifende Entwicklung des Kulturstandorts Kongresshalle mit Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Nürnberger Symphoniker, Ermöglichungsräumen und Depots sowie eine verkehrs- und stadtplanerische Lösung mit Blick auf Anbindung an ÖPNV und Parkraummanagement.

Desweiteren waren gefordert die Unterbringung aller erforderlichen Funktionen im Interimsbau, die funktionale und architektonische Anbindung des Interimsbaus an den Bestand, die funktionale Verschränkung von Operninterim und Ermöglichungsräumen, die Andienung und die Erreichbarkeit von ÖPNV (Länge bis Eingang).

Zudem galt es, das ökologische Gesamtkonzept, den Schutz von Flora und Fauna, den Gewässerschutz und Fragen der Flächenversiegelung zu berücksichtigen sowie geschätzte Baukosten unter Berücksichtigung von Gründungsaufwand, bauphysikalischem Aufwand, Verdrängung bereits vorhandener Nutzungen und der ökologischen Gesamtsituation, Nachnutzbarkeit und Nachhaltigkeit mit einzubeziehen. Terminliche Vorgaben umfassten eine mögliche Umsetzung bis zum Jahr 2025 sowie die Beachtung diverser Erlaubnis-/ Genehmigungsverfahren. alf

Entwürfe

Alle Entwürfe und Texte zu den eingereichten Vorschlägen sind ab sofort einsehbar unter https://go.nuernberg.de/standort

 
Aytürk

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