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Der Ministerrat hat heute mehrere Bundesratsinitiativen zur Eindämmung der illegalen Migration auf den Weg gebracht. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Das Ziel unserer Entschließungsanträge ist eine grundlegende Wende in der Asylpolitik. Länder und Kommunen sind durch die unkontrollierte Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in allen Bereichen an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Die Ressourcen sind nahezu vollständig ausgeschöpft. Wir brauchen eine Integrationsgrenze. Diese muss auch berücksichtigen, dass abseits der irregulären Migration auch noch zahlreiche Arbeitsmigranten zu uns kommen, bei denen ebenfalls Integrationsbedarf besteht.“ Damit der Migrationsdruck spürbar und vor allem nachhaltig abnimmt, braucht es nach den Worten des Innenministers schnell einen Kurswechsel in der Migrationspolitik. In ihren Bundesratsinitiativen fordert Bayern die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen zu ergreifen.
Dazu gehört eine grundlegende Änderung des Asylrechts. Herrmann: „Das deutsche Asylrecht spielt in der Praxis kaum mehr eine Rolle. 2023 wurden nur rund 1.700 Personen als Asylberechtigte anerkannt, nur 0,7 Prozent aller BAMF-Entscheidungen." 27,1 Prozent sei hingegen ein sogenannter subsidiärer Schutz nach EU-Recht zuteilgeworden, zumeist Geflüchteten aus Bürgerkriegsländern.  "Wir fordern deshalb von der Bundesregierung Rechtsänderungen, damit der nationale Gesetzgeber mehr Spielraum erhält, wie er dieses von der EU geschaffene Konzept des subsidiären Schutzes ausgestaltet. Statt in Deutschland bei internationalen Krisen individuell und unbegrenzt Schutz zu gewähren, könnte man künftig mit festen Aufnahmezusagen der EU arbeiten. Zudem fordern wir die Spielräume zu nutzen, um mehr Straftäter von einem Schutzstatus auszuschließen.“
Die Staatsregierung fordert darüber hinaus einen effektiven Grenzschutz sowie konsequente Rückführungen derjenigen, die kein Bleiberecht haben. Herrmann: „Rund zwei Drittel der Asylbewerber kommen nach Deutschland, ohne vorher in einem anderen europäischen Land registriert und geprüft worden zu sein, oft ohne Ausweispapiere. Das ist nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen europäisches Recht, sondern gefährdet auch die innere Sicherheit. Das Bundeskriminalamt ist über die Zunahme von Gewaltkriminalität unter Zuwanderern besorgt. Mit dem Entschließungsantrag fordert die Staatsregierung die Bundesregierung auf, die Grenzkontrollen fortzusetzen und Zurückweisungen an der Binnengrenze auch dann nicht auszuschließen, wenn an der Grenze ein Asylgesuch geäußert wird. Herrmann: „Wenn andere EU-Staaten sich nicht an geltendes EU-Recht halten und bei uns dadurch erhebliche Sicherheitsgefahren bestehen, kann sich Deutschland auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit berufen, den sogenannten „ordre public“- Vorbehalt.“
Der Ministerrat will außerdem die Asylgerichtsverfahren beschleunigen und dafür auch weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten einstufen. „Wir fordern den Bund erneut auf, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Länder Algerien, Armenien, Indien, Marokko und Tunesien zu erweitern, die alle eine regelmäßige Schutzquote von weniger als fünf Prozent haben. Dadurch wären schnellere Asylverfahren und auch eine zügigere Beendigung des Aufenthalts möglich“, so Herrmann.
Zudem bringt die Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur weiteren Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in den Bundesrat ein. Das europäische Recht bietet die Möglichkeit, sichere Herkunftsländer einfacher zu bestimmen. Bayern will erreichen, dass der Bund davon künftig Gebrauch macht und das Bundesinnenministerium allein – ohne die Zustimmung des Bundesrats – sichere Herkunftsländer festlegen kann. "So wären schnellere Reaktionen möglich und auch Blockadehaltungen im Bundesrat könnten verhindert werden", betonte der Innenminister, der insbesondere den GRÜNEN im Bund vorwarf, die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten zu torpedieren.
Die Bundesregierung muss nach dem Willen der Staatsregierung die Länder auch bei der Rückführung abgelehnter Asylsuchender besser unterstützen: „Wir brauchen zeitnah Bundesausreisezentren an den großen deutschen Flughäfen.“ Ein Untertauchen der Bewohner könnte so erschwert werden und durch die frühe Einbindung der Bundespolizei wichtige Synergieeffekte entstehen.
Herrmann stellt schließlich auch die Leistungen für Asylbewerber in Frage: „Es kann nicht sein, dass Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, immer noch dieselben Leistungen erhalten wie jeder andere Asylbewerber. Diese deutsche Besonderheit muss ein Ende haben. Andere Länder kürzen Leistungen deutlich oder bieten nur noch eine Grundversorgung wie Unterkunft und Verpflegung an.“ Leistungskürzungen dürften aus Sicht des Innenministers auch die Ausreisebereitschaft erhöhen. Die Bundesregierung müsse außerdem festlegen, dass neu ankommende Ukraine-Flüchtlinge künftig wieder nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und nicht in den Bürgergeld-Bezug fallen. Die vergleichsweise hohen Sozialleistungen in Deutschland führen dazu, dass es besonders viele Kriegsflüchtlinge nach Deutschland zieht und der Anreiz zu Arbeiten in Europa am niedrigsten ist.
2024 muss für den bayerischen Innenminister das Jahr der Bekämpfung der irregulären Migration werden: „Wir müssen jetzt den grundlegenden Kurswechsel in der Migrationspolitik einleiten. Die Asylbewerberzahlen in Deutschland müssen wieder deutlich sinken und es braucht eine spürbare Entlastung. Denn die Zuwanderung, wie wir sie gerade erleben, überfordert nicht nur unsere Sozialsysteme. Wir erleben gerade auch eine Gefährdung der politischen Stabilität in Deutschland.“
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