Landkreis Würzburg erweitert Förderung beim Radwegebau zu besseren Vernetzung von Gemeinden

Beim alljährlichen Radlerfrühling mit Landrat Thomas Eberth wird der Landkreis mit dem Rad erkundet – und dabei auch das Wege- und Beschilderungsnetz betrachtet. Der Kreistag hat nun die Richtlinge angepasst, um den Gemeinden noch mehr Flexibilität für den Ausbau des Netzes zu ermöglichen.     Archiv-Foto: Christian Schuster Beim alljährlichen Radlerfrühling mit Landrat Thomas Eberth wird der Landkreis mit dem Rad erkundet – und dabei auch das Wege- und Beschilderungsnetz betrachtet. Der Kreistag hat nun die Richtlinge angepasst, um den Gemeinden noch mehr Flexibilität für den Ausbau des Netzes zu ermöglichen. Archiv-Foto: Christian Schuster

 

Der Bau von Radwegen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Kommune. Seit 2009 unterstützt der Landkreis Würzburg seine Städte, Märkte und Gemeinden jedoch mit einem Radwegeförderprogramm. Da der Freistaat Bayern nach einer Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) seit diesem Frühjahr seine Fördermöglichkeiten ausgeweitet hat, hat der Kreistag seine eigenen Förderrichtlinien nun an die neue Förderkulisse angepasst. Kommunen im Landkreis Würzburg haben künftig zwei Möglichkeiten, eine Förderung für den Bau von Radwegen durch den Landkreis zu erhalten.

 

Zwei mögliche Förderkulissen für Gemeinden beim Radwegebau

 

Bislang erfolgten Förderungen von Radwegen häufig dreigleisig durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE), den Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg und den Landkreis Würzburg. Anstelle einer bis zu 45-prozentigen Förderung durch das ALE, wobei die Baukosten und anteilig die Planungskosten berücksichtigt wurden, können Gemeinden künftig auch eine Förderung von 50 bis zu 80 Prozent der reinen Baukosten durch den Freistaat Bayern beantragen. Die Planungskosten werden vom Freistaat Bayern allerdings nicht berücksichtigt.

 

Zuschuss nun auch für reine Planungskosten und Machbarkeitsstudien

 

Um diese Lücke zu schließen, fördert der Landkreis Würzburg die Planung von Radwegen nun mit einem höheren Fördersatz in diesem Szenario. Förderfähig sind demnach Planungskosten in Höhe von bis zu 15 Prozent der Herstellungskosten, gewährt wird dabei ein Fördersatz von 80 Prozent durch den Landkreis, der Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet zusätzlich weitere 10 Prozent. Bei den Planungskosten verbleiben für die Gemeinden also letztlich ein Rest von 10 Prozent Eigenanteil.

 

Sollten bei der Planung mindestens drei Landkreisgemeinden involviert sein oder eine geplante Radtrasse über gemeindefreies Gebiet im Landkreis Würzburg führen, werden künftig auch Machbarkeitsstudien finanziell mit einem Fördersatz von 25 Prozent gefördert. Sind angrenzende Landkreise oder die Stadt Würzburg betroffen, beträgt der Fördersatz 20 Prozent.

 

 

 

 

Landrat Eberth: Passgenaue Angebote für Gemeinden

 

Landrat Thomas Eberth freut sich über die neue Förderkulisse des Freistaats und die sich dadurch ergebenden Möglichkeiten für Gemeinden. „Das Fahrrad ist neben einem funktionierenden ÖPNV und dem Schienenverkehr ganz klar ein wichtiger Baustein für die Mobilität der Zukunft. Dazu gehört natürlich auch ein gut ausgebautes Radwegenetz“, betont Thomas Eberth. „Mit den neuen Förderrichtlinien zum Radwegebau von Freistaat und Landkreis können die Gemeinden ihre Finanzierung nun passgenau und flexibel an ihre Bedürfnisse anpassen und ihren Beitrag zur Verkehrswende leisten. Auch die Förderung von Planung und Machbarkeitsstudien ist nun möglich“, freut sich der Landrat.

 

Weitere Details zu den Richtlinien des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen, die zum 1. August 2023 in Kraft getreten sind, sind unter www.landkreis-wuerzbuerg.de/kämmerei zu finden.

 

 

Aytürk

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