Landratsamt Kelheim informiert über die Europawahl am 09. Juni 2024

Foto: Martin Neumeyer Foto: Martin Neumeyer
 
 

Vom 06. bis 09. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Seit 1979 wird das Europäische Parlament alle fünf Jahre direkt gewählt. Für die Bundesrepublik Deutschland wurde als Wahltag Sonntag, der 09. Juni 2024 festgelegt.

 

Die Wahl findet europaweit in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt:

 

Belgien                           Italien                              Portugal

Bulgarien                       Kroatien                           Rumänien

Dänemark                      Lettland                           Schweden

Deutschland                   Litauen                            Slowakei

Estland                          Luxemburg                       Slowenien

Finnland                         Malta                               Spanien

Frankreich                      Niederlande                     Tschechien

Griechenland                  Österreich                        Ungarn

Irland                             Polen                               Zypern

                                                                                                                

Die Zahl der Abgeordneten wird je nach Bevölkerungsentwicklung neu festgelegt; die Höchstzahl beträgt 750 Abgeordnete zuzüglich der Präsidentin/des Präsidenten. Bei der Europawahl im Juni 2024 werden 720 Abgeordnete gewählt. Die Bundesrepublik Deutschland stellt als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat mit 96 die meisten Abgeordneten.

 

Allgemeine Informationen:

 

Die Kreiswahlleiterin Astrid Heuberger sorgt für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Europawahl im Landkreis Kelheim. Insbesondere hat sie das vorläufige Ergebnis der Europawahl im Landkreis zu ermitteln und die Feststellung des endgültigen Ergebnisses durch den Kreiswahlausschuss vorzubereiten.

Neben der Vorsitzenden besteht der Kreiswahlausschuss aus sechs wahlberechtigten Beisitzern, welche aus den Parteien und den sonstigen politischen Vereinigungen nach der Reihenfolge ihrer im Landkreis Kelheim bei der letzten Europawahl erreichten Stimmenzahlen ausgewählt werden.

 

Die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Europawahl 2024 im Landkreis Kelheim findet am Donnerstag, den 13. Juni 2024, um 10:00 Uhr im Landratsamt Kelheim, Besprechungsraum O3.50, 3. Stock, Donaupark 12, 93309 Kelheim statt. Die Sitzung des Kreiswahlausschusses ist öffentlich; der Zutritt ist jedermann gestattet.

 

Informationen speziell für die Europawahl am 09. Juni 2024 im Landkreis Kelheim, wie  z. B. ein Stimmzettelmuster oder Bekanntmachungen der Kreiswahlleiterin, finden Sie auf unserer Landkreishomepage (www.landkreis-kelheim.de) unter der Rubrik „Landkreis“, Unterrubrik „Wahlen - Europawahlen“.

 

Für weitere, überregionale Informationen zur Europawahl verweisen wir auf den Internetauftritt des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen) bzw. der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de).

 

Wann ist die Wahl?

 

Europaweit wird vom 06. bis 09. Juni 2024 das Europäische Parlament neu gewählt. In manchen EU-Staaten haben die Wahlberechtigten sogar zwei Tage Zeit, um zur Wahlurne zu gehen. Jeder Mitgliedsstaat entscheidet hier selbst nach seinen Wahltraditionen, an welchem Tag und wie lange die Wahllokale geöffnet haben.

 

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 09. Juni 2024 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

 

Wer darf wählen?

 

Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt. Bei der Europawahl sind alle deutschen Staatsbürger und Unionsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

 

Im Landkreis Kelheim dürfen ca. 96.000 Bürgerinnen und Bürger an der Europawahl teilnehmen. Wählen darf jedoch nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

 

Alle von Amts wegen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis zum 19. Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält neben Angaben zum konkreten Wahlraum (Adresse, etwaige Barrierefreiheit usw.) auch Informationen zur Möglichkeit, einen Wahlschein bspw. zur Briefwahl zu beantragen.

 

Wahlberechtigte, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollen sich mit der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, in Verbindung setzen.

 

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger anderer Staaten, die in Deutschland wohnen, können an der Wahl entweder in Deutschland oder im Herkunftsland selbst teilnehmen. Weitere Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Deutsche im Ausland sind über die Internetseite der Bundeswahlleiterin (https://www.bundeswahlleiterin.de) unter „Termine und Fristen“ zu finden. Die letzte Eintragungsmöglichkeit ist am 19. Mai 2024.

 

Wer wird gewählt?

 

Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt der EU. Weitere Aufgaben sind z. B. die Beratung und Genehmigung des Haushalts der Europäischen Union sowie die Kontrolle der EU-Institutionen wie z. B. der Kommission. Sitz des Europäischen Parlaments ist in Straßburg.

 

Wie wähle ich?

 

Im Landkreis Kelheim gibt es insgesamt 96 Wahlbezirke und 72 Briefwahlvorstände. Wählen kann nur, wer entweder in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Es darf jedoch nur in dem Wahlbezirk gewählt werden, für den die Wahlbenachrichtigungskarte ausgestellt ist.

 

Mit dem Wahlschein, welcher bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden muss, kann entweder in einem anderen Wahlbezirk im Landkreis Kelheim oder per Briefwahl gewählt werden.

 

Die reguläre Antragsfrist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 07. Juni 2024, 18:00 Uhr.

 

Bei der Europawahl gibt es einen Stimmzettel; jeder Wählende hat eine Stimme. Gewählt werden können nur Parteien oder sonstige politische Vereinigungen, jedoch keine Einzelpersonen. Es ist nicht möglich, die Reihenfolge der Kandidierenden auf der Liste zu ändern, da es sich um geschlossene Listen handelt; eine Liste kann somit nur als Ganzes angekreuzt werden. Die Kandidaten der vorderen Listenplätze sind mit Namen und Wohnort vermerkt.

 

Informationen über die Wahlergebnisse im Landkreis Kelheim:

 

Informationen über die vorläufigen Teilergebnisse der Europawahl für den Landkreis Kelheim erhalten Sie am Wahlabend, ab ca. 20 Uhr, über die Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de).

 

Bezüglich des Formats und der Aufmachung der Ergebnisdarstellung für die Europawahl können wir auf die Darstellung der vergangenen Landtags- und Bezirkswahl verweisen.
Die Ergebnisse sind für den Landkreis gemeinde- und wahlbezirksweise einsehbar. Die Ergebnisse aller Parteien werden als absolute Zahlen, in % sowie grafisch in Diagrammen angezeigt. Ebenso ist die Anzahl der Wahlberechtigten, der Wählenden, der Wahlbeteiligung sowie der gültigen und ungültigen Stimmen ersichtlich.

 

Die vorläufigen Kreisergebnisse im Freistaat werden ebenso unmittelbar im Internetangebot des Landeswahlleiters unter https://www.europawahl2024.bayern.de eingestellt und am Wahlabend laufend aktualisiert.

 

 

Aytürk

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