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Neuer Sachverständiger für das Holzblasinstrumentenmacherhandwerk

Neuer Sachverständiger für das Holzblasinstrumentenmacherhandwerk Neuer Sachverständiger für das Holzblasinstrumentenmacherhandwerk

HWK für Oberfranken vereidigt Christoph Kramer aus Forchheim - Streitigkeiten außergerichtlich beilegen 

Bayreuth/Forchheim. Die Handwerkskammer für Oberfranken bestellt und vereidigt Sachverständige aus verschiedenen Gewerken, um privaten Auftraggebern, aber auch Gerichten und Behörden Fachexperten zur Verfügung zu stellen, deren persönliche Integrität, Fachwissen und Unparteilichkeit gewährleistet ist. Nun wurde mit Christoph Kramer aus Forchheim ein neuer Sachverständiger für das Holzblasinstrumentenmacherhandwerk vereidigt. Der 33-Jährige ist Meister seines Faches und musste sich vor der Vereidigung eine juristische Fortbildung ablegen und in einer zusätzlichen Fachprüfung einen echten Praxisfall lösen und dazu ein Gutachten erstellen. Durch die Arbeit der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen besteht die Chance, Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Kunden außergerichtlich und damit relativ schnell und kostengünstig zu klären. 

Der Weg zum Sachverständigen ist nicht einfach. Bewerber für das Amt werden intensiv überprüft, im Hinblick auf ihre Berufs- und Lebenserfahrung, auf ihre persönliche Eignung und natürlich hinsichtlich ihrer besonderen Sachkunde. Diese Beurteilung übernahm im Auftrag der Handwerkskammer die Innung für Musikinstrumentenbau Nordbayern. 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Holzblasinstrumentenmacherhandwerk sind rar. Mit Christoph Kramer gibt es nun deutschlandweit gerade einmal eine Handvoll Sachverständige in diesem Handwerk. Zusammen mit Hauptabteilungsleiter Thomas Rudrof aus der Rechtsabteilung der Kammer und HWK-Geschäftsführer Rainer Beck nahm Präsident Matthias Graßmann die Vereidigung vor und wünschte Christoph Kramer bei seiner neuen Tätigkeit viel Glück, Kraft und Erfolg. 

Diese Vereidigung gilt als öffentliche Bestellung im Sinne der Zivil- und Strafprozessordnung. Der Sachverständige ist bei seiner Arbeit nur seinem Gewissen unterworfen und ist in dieser Funktion kein Interessenvertreter des Handwerks. Gemäß der Sachverständigenordnung untersteht jedoch jeder von der Handwerkskammer bestellte Sachverständige auch der Aufsicht der Handwerkskammer. Daher wünscht sich Präsident Matthias Graßmann auch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Wir sind immer gerne bereit, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen“, so Graßmann. 

Eingeschaltet werden die rund 90 Sachverständigen in Oberfranken in aller Regel bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Handwerkern und Kunden über eine erbrachte Leistung. In vielen Fällen ist schon nach der Einschätzung durch einen Sachverständigen klar, wie ein Streit ausgehen wird. Aufwändige Gerichtsprozesse können so vermieden werden. 

Aytürk

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