Zum Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Bundesnotbremse und zum informellen Bund-Länder-Treffen am Dienstag erklärt Hans Peter Wollseifer:
„Die Zuspitzung der Corona-Lage erfordert ein entschlossenes und möglichst an einheitlichen Kriterien orientiertes Handeln der politisch Verantwortlichen, um für eine bestmögliche Gefahrenabwehr, einen möglichst umfassenden Gesundheitsschutz in unserem Land und damit auch für die im Handwerk Beschäftigten und Auszubildenden sowie für eine bestmögliche Aufrechterhaltung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit unserer Betriebe zu sorgen. Insofern ist es angesichts der dramatischen Entwicklung der vergangenen Wochen richtig, dass die MPK vorgezogen und damit der aktuellen Lage angepasste konkrete Beschlüsse bereits am Donnerstag dieser Woche getroffen werden sollen. Das schafft für unsere Betriebe Klarheit, worauf sie sich in den kommenden Wochen einzustellen haben. Erkennbar ist nach dem informellen Bund-Länder-Treffen bereits jetzt, dass das Infektionsgesetz auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes nachgeschärft und den Bundesländern über den 15. Dezember hinaus alle nötigen Instrumente an die Hand gegeben werden sollen. Â
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Es ist gut, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nun Rechtssicherheit für den weiteren Umgang und den zulässigen Instrumentenkasten im Kampf gegen Corona geschaffen hat. Allerdings sollte das Urteil nicht als Aufforderung gedeutet werden, sogleich die maximalen Corona-Maßnahmen flächendeckend anzuwenden, die dann in der Regel mit einer maximalen Betroffenheit auch zahlreicher Handwerksbetriebe Hand in Hand gehen.
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Richtig ist die bei Bund und Ländern erkennbare Absicht, erst einmal nicht pauschal über alle Betriebe und Regionen gleichermaßen deutlich schärfere Kontaktbeschränkungen zu verhängen, sondern für deren Inkrafttreten gemeinsam auf Bundes- und Länderebene verabredete einheitliche Kriterien zum Maßstab zu machen. Ein neuerlich flächendeckendes Herunterfahren der gesamten Wirtschaft würde dem zwar bundesweit starken, aber regional doch recht unterschiedlichen Infektionsgeschehen nicht gerecht und darf nur als Ultima Ratio zum Tragen kommen. Es ist zudem höchste Zeit, dass bei 3G das Bundesarbeitsministerium endlich mit einer Rechtsverordnung und darin enthaltener praktikabler Regelungen für Klarheit für die Betriebe sorgt.
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In der aktuell äußerst schwierigen Lage ist einmal mehr vor allem auch die Eigenverantwortung wie das solidarische Verhalten jeder Einzelnen und jedes Einzelnen gefordert, um wieder zu einem Corona-uneingeschränkten Arbeiten und Ausbilden kommen zu können: Auch ohne staatliche Regelungen kann jede und jeder seine eigenen Kontakte massiv reduzieren, um die vierte Welle zu bremsen. Und jede und jeder kann zudem durch Impfen und Boostern dazu beitragen, eine fünfte Welle gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Maxime bleibt: Impfen! Impfen! Impfen!!! Und Boostern! Boostern! Boostern! Denn Gesundheits- und Impfschutz sind Betriebe-Schutz.“