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Auch im Operationssaal: Übung macht den Meister – mehr Qualität durch Mindestmengen
AOK Hessen veröffentlicht „Mindestmengen-Transparenzkarte“ für 2021
*Bad Homburg. Kliniken dürfen nicht ohne Weiteres alle Operationen durchführen
und abrechnen. Für manche, wie z.B. die Implantation von Knieprothesen oder
Eingriffe an der Speiseröhre, gelten gesetzliche Mindestmengen. Werden sie
unterschritten, darf das Krankenhaus eine Leistung nicht anbieten. Es fehlt dann
schlichtweg an der nötigen Erfahrung und damit an Qualität. Die AOK Hessen hat
ihre „Mindestmengen-Transparenzkarte“ jetzt aktualisiert und gibt erstmals einen
Überblick über alle 77 hessischen Kliniken, die 2021 mindestmengen-relevante
Operationen durchführen dürfen.*
Die unter www.aok-bv.de/engagement/mindestmengen
angezeigten Informationen basieren auf aktuellen Feststellungen der
Landesverbände der Krankenkassen für das kommende Jahr. Sie sind in den letzten
Wochen aufgrund der Fallzahlen für die relevanten Behandlungen getroffen worden,
die von den Kliniken gemeldet wurden. Die Online-Karte zeigt im Detail die Zahl
der Operationen, die die einzelnen Krankenhäuser bis zum 7. August 2020 melden
mussten. Sie beziehen sich auf sieben komplexe und planbare Behandlungen, zu
denen es aktuell gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt. Dies sind die
Implantation von künstlichen Kniegelenken (mindestens 50 Fälle pro Jahr),
Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe
Operationen an der Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die
Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm
(14 Fälle pro Jahr).
*Mindestmengen sollten erhöht werden*
Studien belegen, dass in Kliniken, die die vorgegebenen Mindestmengen einhalten,
das Komplikationsrisiko und die Sterblichkeit der Patientinnen und Patienten
geringer sind als in Krankenhäusern mit Fallzahlen unterhalb der Mindestmenge.
„Daher fordern wir eine Erhöhung der bestehenden Mindestmengen – zum Beispiel
bei den komplexen Operationen an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse sowie eine
Erweiterung auf weitere Operationen,“ sagt Dr. Roland Strasheim, Leiter der
Hauptabteilung Krankenhaus, Rehabilitation und Fahrkosten bei der AOK Hessen.
„In anderen europäischen Ländern haben wir viel höhere Standards. Hier können
wir von unseren Nachbarn lernen und unsere Qualität in der Versorgung weiter
verbessern“, so Strasheim weiter. In den Niederlanden beispielsweise liegt die
gesetzliche Mindestmenge für Eingriffe an Bauchspeicheldrüse und Speiseröhre bei
20, in Frankreich sogar bei 30, während dies in Deutschland mit 10 Eingriffen
noch deutlich niedriger ist.
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