Zu der von der EU-Kommission am 29. April veröffentlichten Mit- teilung zur „Besseren Rechtsetzung“ erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Hand- werks (ZDH):
„Jede Weiterentwicklung der europäischen Agenda für eine bes- sere Rechtsetzung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die weit- reichenden Informations-, Dokumentations- und Berichtspflichten für Unternehmen müssen dringend reduziert, gebündelt und ver- einfacht werden, damit sich unsere Betriebe gerade in den aktuel- len Krisenzeiten auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Ein wirklich nachhaltiger Aufschwung lässt sich nur gemeinsam mit dem Handwerk gestalten, dazu braucht es aber auch die pas- senden Rahmenbedingungen. Initiativen und Regelungsvor- schläge müssen so gestaltet sein, dass Betriebe die Vorgaben auch umsetzen können. Diese wichtige Forderung greift die Kom- mission mit ihrer Mitteilung zur besseren Rechtsetzung auf. An- kündigungen müssen nun aber auch Taten folgen. Bürokratie muss gezielt und spürbar abgebaut werden. Weitere Anstrengun- gen sind notwendig, um den bereits seit Jahren verpflichtenden KMU-Test konsequent anzuwenden und zu kontrollieren.
Das neue „One in, one out“-Konzept und eine generell bessere Abstimmung zwischen den verschiedenen Gesetzesinitiativen können dazu beitragen, dass das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ tat- sächlich umgesetzt wird. Europäische Regelungen, die für Hand- werksbetriebe bereits unverhältnismäßig viel Verwaltungsauf- wand verursachen, müssen verschlankt werden, bei neuen Geset- zen müssen Qualität und Machbarkeit im Vordergrund stehen.“