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Das Kommunalreferat informiert im Vorfeld der Bayerischen Landtags- und
Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 über die Regeln für das Plakatieren im
öffentlichen Raum.
Für alle Parteien und Wählergruppen gilt, dass die
Wahlwerbung in Form von Plakaten in Würzburg eine Sondernutzung
darstellt, die nach § 5 der städtischen Sicherheitsverordnung keiner
zusätzlichen Genehmigung bedarf. Damit sind grundsätzlich Wahlplakate
(Plakate, Plakatständer oder Dreieckständer) acht Wochen vor und während
der Wahl erlaubt. Der Termin für den Beginn der Wahlplakatierung wurde
auf Samstag, 12. August 2023, um 0.00 Uhr, gelegt. Mit der Plakatierung
kann entsprechend in der Nacht von Freitag auf Samstag begonnen werden.
Um einerseits dem Anspruch zu entsprechen, jeder zugelassenen Partei in
angemessener Weise Wahlwerbung auch auf öffentlichen Straßen und Plätzen
zu ermöglichen und andererseits Gefahren für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung sowie die Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs
abzuwenden, bedarf es besonderer Regelungen.
Diese sind unter www.wuerzburg.de/wahlplakatierung abrufbar. Bei Fragen im Einzelfall
steht das Straßenverkehrsamt, Domstraße 1, Telefonnummer 37-2645 zur
Verfügung.
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