EU-Parlament und Rat legen Positionen zum Gesetz über digitale Märkte (DMA) fest / “Betriebe brauchen fairen Datenzugang”

EU-Parlament und Rat legen Positionen zum Gesetz über digitale Märkte (DMA) fest / “Betriebe brauchen fairen Datenzugang” EU-Parlament und Rat legen Positionen zum Gesetz über digitale Märkte (DMA) fest / “Betriebe brauchen fairen Datenzugang”
Brüssel, 25. November 2021 – Zum Beschluss der Verhandlungsposition zum Gesetz über digitale Märkte (”Digital Markets Act”, DMA) durch den Europäischen Rat am Donnerstag und durch den federführenden Binnenmarktausschuss im Europaparlament bereits am Dienstag erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
 
„Das Handwerk hat zunehmend mit unfairen Bedingungen auf Plattformmärkten zu kämpfen. Daher ist es ausdrücklich ein Schritt in die richtige Richtung, dass der „Digital Markets Act“ (DMA) wettbewerbswidriges Verhalten sogenannter Torwächter zumindest teilweise verbieten soll. Handwerksbetriebe brauchen einen fairen Zugang zu Daten, nur so können sie ihre Geschäftsmodelle zukunftsfest machen. Rat und Parlament fassen den Anwendungsbereich der DMA jedoch viel zu eng, wodurch im Ergebnis nur sehr wenige europäische Plattformen unter die neuen Regelungen fallen könnten. Beim fairen Datenzugang ist der DMA unseren Betrieben wegen dieses verengten Anwendungsbereichs insofern keine Hilfe. Dass zudem IoT-Plattformen, die unter anderem physische und virtuelle Gegenstände miteinander vernetzen, in keiner der beiden DMA-Positionen berücksichtigt wurden, ist eine vertane Gelegenheit. Für einen fairen B2B-Datenzugang müssen sie im europäischen Datengesetz unbedingt erfasst werden, weil IoT-Plattformen über viele wettbewerbsrelevante Daten verfügen, die unsere Betriebe benötigen, um ihre Geschäftsmodelle zu entwickeln und ihre Kunden weiter zu erreichen. Faktisch haben IoT-Plattformen mit Blick auf den Datenzugang also eine Torwächterfunktion. Da der Zugang zu Daten in vielen Bereichen gleichbedeutend mit dem Zugang zum Kunden ist, braucht es daher ein generelles sektorübergreifendes Zugangsrecht zu fairen Bedingungen.“
 
Zur Hintergrundinformation:
Der Rat orientiert sich beim Anwendungsbereich eng am Kommissionsvorschlag. Danach müssen die Torwächter 6,5 Mrd. Euro Umsatz in den vergangenen drei Jahren erwirtschaften, eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mehr als 65 Mrd. Euro im zurückliegenden Jahr erzielt und mindestens 45 Mio. aktive Nutzer haben. Das Parlament geht mit 8 Mrd. Euro Umsatz und 80 Mrd. Euro Marktwert noch darüber hinaus. Die Liste der erfassten Plattformdienste ist ebenfalls von beiden Institutionen zu eng gefasst. Zwar werden weitere Kernplattformdienste wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Messenger und Cloud Computing-Dienste in den Anwendungsbereich hinzugefügt, es fehlen jedoch sogenannte IoT-Plattformen – und zwar unabhängig vom Schwellenwert.
 
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Aytürk

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