Zum Kabinettsbeschluss am 24. März 2021 über das Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz (KöMoG) erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Das vom Bundeskabinett beschlossene Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz geht an den Erfordernissen und Erwartungen des Handwerks vorbei. Besonders enttäuschend für viele Handwerksbetriebe ist, dass die vermeintliche Gesetzesmodernisierung nicht genutzt worden ist, um die Anwendbarkeit der Thesaurierungsrücklage zu vereinfachen. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig eine gute Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist, um Krisen besser abfedern und weiterhin Investitionen vornehmen zu können. Es ist die Chance vertan worden, durch eine verbesserte Thesaurierungsbegünstigung Betrieben einen größeren Anreiz zu geben, Gewinne im Unternehmen zu belassen und diese zu reinvestieren.
Es ist nicht zielführend, lediglich eine Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft einzuführen. Zum einen ist es für viele kleine und mittlere Unternehmen wenig praktikabel, die komplexen Regelungen des Körperschaftssteuergesetzes anzuwenden. Zum anderen kann die Option nur einheitlich für die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Thesaurierungsrücklage kann der Gesellschafter hingegen individuell ausüben.
Irritierend und bedauerlich ist zudem, dass eine solch weitreichende Reform bisher ohne ausreichende Einbindung von Wirtschaft und Wissenschaft ausschließlich auf ministerieller Ebene diskutiert wurde.“
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Foto: ZDH/Boris Trenkel