Ab Mittwoch: Außengastronomie, Sport und Kultur öffnen in Würzburg-Stadt unter bestimmten Bedingungen

Ab Mittwoch: Außengastronomie, Sport und Kultur öffnen in Würzburg-Stadt unter bestimmten Bedingungen Ab Mittwoch: Außengastronomie, Sport und Kultur öffnen in Würzburg-Stadt unter bestimmten Bedingungen

Mit einem Eilantrag über die Regierung von Unterfranken konnte noch am

Sonntagnachmittag Einvernehmen zu geplanten Öffnungsschritten im

Stadtgebiet Würzburg hergestellt werden. Grundlage ist, dass in Würzburg

die Bundes-Notbremse am Dienstag automatisch außer Kraft treten wird. Ab

Mittwoch, 12. Mai 2021, gelten im Stadtgebiet damit folgende

Regelungen:

 

Zulässig ist die Öffnung von Gastronomiebetrieben im Außenbereich für

Besucher mit vorheriger Terminbuchung samt Dokumentation für die

Kontaktnachverfolgung im Sinne von § 2 der 12. BayIfSMV. Personen aus

mehreren Hausständen dürfen unter Berücksichtigung der

Kontaktbeschränkungen gemäß § 4 Abs. 1 der 12. BayIfSMV nur gemeinsam

an einem Tisch sitzen, wenn sie über einen vor höchstens 24 Stunden

vorgenommenen POC-Antigentest oder Selbsttest oder einen vor höchstens

48 Stunden vorgenommenen PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem

Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.

 

Zulässig ist die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie

Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem vor höchstens 24 Stunden

vorgenommenem POC-Antigentest oder Selbsttest oder einem vor höchstens

48 Stunden vorgenommenen PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem

Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis.

 

Zulässig ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport

unter freiem Himmel unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen gemäß § 10

Abs. 1 der 12. BayIfSMV und unter der Voraussetzung, dass alle

Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen vor höchstens 24 Stunden

vorgenommenen POC-Antigentest oder Selbsttest oder einen vor höchstens

48 Stunden vorgenommenen PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem

Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.

 

„Es ist ein großer Verdienst aller Würzburgerinnen und Würzburger, dass

wir aktuell eine stabile Inzidenzlage haben und ich hoffe, dieser Trend

wird sich fortsetzen. Daher werden, dank dem Einverständnis der

Regierung von Unterfranken, weitere wichtige Öffnungsschritte möglich“,

freut sich Oberbürgermeister Christian Schuchardt. „Für Sport, Kultur

und Außengastronomie, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, sind die

Öffnungsmöglichkeiten ab Mittwoch unter besonderen Hygiene- und

Rahmenkonzepten eine große Erleichterung.“

 

„Die Vereine und Kulturschaffenden stehen bereits in den Startlöchern“,

atmen auch Sportbürgermeisterin Judith Jörg und Kulturreferent Achim

Könneke auf. „Sie haben ihre Hygiene- und Rahmenkonzepte in der

Tasche und können ab Mittwoch, genauso wie die Außengastronomie den

Menschen endlich wieder ein Stück ihres normalen Lebens zurückgeben.“

 

Die Bibliotheken sind bereits seit 15. März mit den entsprechenden

Hygienemaßnahmen geöffnet, im Falkenhaus zu den regulären

Öffnungszeiten, in den Zweigstellen eingeschränkt. Das Museum im

Kulturspeicher wird bereits ab morgen, Dienstag, 11. Mai, wieder für

Besuchende geöffnet sein - mit vorheriger Anmeldung und Reservierung

eines Zeitfensters.

 

Die Stadtverwaltung bittet darum, die Angebote von Sport-,

Kulturveranstaltungen und Außengastronomie nur unter Einhaltung der

Hygiene- und Rahmenbedingungen wahrzunehmen. „Ich wünsche mir, dass die

Branchen schnell wieder Fuß fassen. Dafür haben wir ein breites Netz an

Testmöglichkeiten geschaffen, damit das bisher Erreichte nicht aufs

Spiel gesetzt wird“, so Oberbürgermeister Christian Schuchardt.

 

Die neuen Regelungen ab Mittwoch können der Anlage (Allgemeinverfügung)

entnommen werden.

Die einzuhaltenden Rahmenkonzepte

Rahmenkonzept Sport (BayMBl. 2021 Nr. 309, abrufbar
unter:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/309/baymbl-2021-309.pdf)

Rahmenkonzept für Kinos (BayMBl. 2021 Nr. 310,
abrufbar unter:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/310/baymbl-2021-310.pdf)

Rahmenkonzept Gastronomie (BayMBl. 2021 Nr. 311,
abrufbar unter:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/311/baymbl-2021-311.pdf)

 

Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen in
Theatern, Opern- und Konzerthäusern (BayMBl. 2021 Nr. 312, abrufbar

unter:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/312/baymbl-2021-312.pdf)

werden auch auf der Internetseite der Stadt abzurufen sein.

 

Bild: Stadt Würzburg

Aytürk

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