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Mit einem Eilantrag über die Regierung von Unterfranken konnte noch am
Sonntagnachmittag Einvernehmen zu geplanten Öffnungsschritten im
Stadtgebiet Würzburg hergestellt werden. Grundlage ist, dass in Würzburg
die Bundes-Notbremse am Dienstag automatisch außer Kraft treten wird. Ab
Mittwoch, 12. Mai 2021, gelten im Stadtgebiet damit folgende
Regelungen:
Zulässig ist die Öffnung von Gastronomiebetrieben im Außenbereich für
Besucher mit vorheriger Terminbuchung samt Dokumentation für die
Kontaktnachverfolgung im Sinne von § 2 der 12. BayIfSMV. Personen aus
mehreren Hausständen dürfen unter Berücksichtigung der
Kontaktbeschränkungen gemäß § 4 Abs. 1 der 12. BayIfSMV nur gemeinsam
an einem Tisch sitzen, wenn sie über einen vor höchstens 24 Stunden
vorgenommenen POC-Antigentest oder Selbsttest oder einen vor höchstens
48 Stunden vorgenommenen PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.
Zulässig ist die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie
Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem vor höchstens 24 Stunden
vorgenommenem POC-Antigentest oder Selbsttest oder einem vor höchstens
48 Stunden vorgenommenen PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis.
Zulässig ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport
unter freiem Himmel unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen gemäß § 10
Abs. 1 der 12. BayIfSMV und unter der Voraussetzung, dass alle
Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen vor höchstens 24 Stunden
vorgenommenen POC-Antigentest oder Selbsttest oder einen vor höchstens
48 Stunden vorgenommenen PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.
„Es ist ein großer Verdienst aller Würzburgerinnen und Würzburger, dass
wir aktuell eine stabile Inzidenzlage haben und ich hoffe, dieser Trend
wird sich fortsetzen. Daher werden, dank dem Einverständnis der
Regierung von Unterfranken, weitere wichtige Öffnungsschritte möglich“,
freut sich Oberbürgermeister Christian Schuchardt. „Für Sport, Kultur
und Außengastronomie, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, sind die
Öffnungsmöglichkeiten ab Mittwoch unter besonderen Hygiene- und
Rahmenkonzepten eine große Erleichterung.“
„Die Vereine und Kulturschaffenden stehen bereits in den Startlöchern“,
atmen auch Sportbürgermeisterin Judith Jörg und Kulturreferent Achim
Könneke auf. „Sie haben ihre Hygiene- und Rahmenkonzepte in der
Tasche und können ab Mittwoch, genauso wie die Außengastronomie den
Menschen endlich wieder ein Stück ihres normalen Lebens zurückgeben.“
Die Bibliotheken sind bereits seit 15. März mit den entsprechenden
Hygienemaßnahmen geöffnet, im Falkenhaus zu den regulären
Öffnungszeiten, in den Zweigstellen eingeschränkt. Das Museum im
Kulturspeicher wird bereits ab morgen, Dienstag, 11. Mai, wieder für
Besuchende geöffnet sein - mit vorheriger Anmeldung und Reservierung
eines Zeitfensters.
Die Stadtverwaltung bittet darum, die Angebote von Sport-,
Kulturveranstaltungen und Außengastronomie nur unter Einhaltung der
Hygiene- und Rahmenbedingungen wahrzunehmen. „Ich wünsche mir, dass die
Branchen schnell wieder Fuß fassen. Dafür haben wir ein breites Netz an
Testmöglichkeiten geschaffen, damit das bisher Erreichte nicht aufs
Spiel gesetzt wird“, so Oberbürgermeister Christian Schuchardt.
Die neuen Regelungen ab Mittwoch können der Anlage (Allgemeinverfügung)
entnommen werden.
Die einzuhaltenden Rahmenkonzepte
Rahmenkonzept Sport (BayMBl. 2021 Nr. 309, abrufbar
unter:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/309/baymbl-2021-309.pdf)
Rahmenkonzept für Kinos (BayMBl. 2021 Nr. 310,
abrufbar unter:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/310/baymbl-2021-310.pdf)
Rahmenkonzept Gastronomie (BayMBl. 2021 Nr. 311,
abrufbar unter:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/311/baymbl-2021-311.pdf)
Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen in
Theatern, Opern- und Konzerthäusern (BayMBl. 2021 Nr. 312, abrufbar
unter:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/312/baymbl-2021-312.pdf)
werden auch auf der Internetseite der Stadt abzurufen sein.
Bild: Stadt Würzburg
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