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Junge Menschen mit besonderem Förderbedarf sollen in Deutschland künftig noch besser unterstützt werden: Die Hilfen zur Erziehung sowie die Hort- und Ganztagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler sollen mit den Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zusammengeführt und weiter ausgebaut werden.
In einem mehrjährigen Prozess wurden und werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür grundlegend verändert. Mit dem Bundesteilhabegesetz von 2020 und dem 2021 verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde der Grundstein für die Schaffung des „Inklusiven Jugendamtes“ gelegt. Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Würzburg hat auf diese Veränderungen reagiert und sich für die anstehenden Aufgaben neu ausgerichtet. „Gesetzesänderungen aber auch der Wille zur stetigen Verbesserung unseres Jugendamtes für die Menschen im Landkreis haben organisatorische und inhaltliche Änderungen notwendig gemacht“, erläutert Landrat Thomas Eberth die neue Organisationsstruktur.
Neue Verfahrenslotsin und neuer Jugendhilfeplaner
Michael Schumacher, Leiter des Amtes für Jugend und Familie des Geschäftsbereichs 3 am Landratsamt Würzburg, stellte die Neuerungen in der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor. Dabei war es ihm wichtig, zu betonen: „Die Ansprechpartner für alle, die unsere Leistungen bereits in Anspruch nehmen und mit uns zusammenarbeiten, ändern sich nicht.“ Familien, Schulen oder freie Träger der Wohlfahrt können wie gewohnt auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihres Vertrauens zählen.
Im Bereich der Inklusion hat sich das Jugendamt jedoch personell verstärkt: Seit Anfang 2024 ist die Stelle der Verfahrenslotsin mit Stefania Andreicovits besetzt. Die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen wurden zum 01.01.2024 bundesweit in allen Jugendämtern als Pflichtpersonal eingeführt. Sie sollen vor allem jungen Menschen mit bestehender oder drohender seelischer Behinderung den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erleichtern. Dabei beraten sie nicht nur die Mütter und Väter bei der Antragstellung, sondern unterstützen auch die Jugendhilfeträger vor Ort. Stefania Andreicovits stellte sich und ihre Arbeit den Ausschussmitgliedern vor.
Ebenfalls neu im Team des Jugendamtes des Landkreises Würzburg ist Jonas Fabricius. Er folgt Klaus Rostek in dessen Funktion als Jugendhilfeplaner nach. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Herbst 2023 leitete Rostek die Jugend- und Familienarbeit am Landratsamt Würzburg und entwickelte die Jugendhilfeplanung im Landkreis Würzburg über Jahre hinweg maßgeblich. Im Rahmen der Neuorganisation wurde die Jugendhilfeplanung nun mit dem Qualitätsmanagement in einer eigenen Stabsstelle Querschnittsaufgaben im Jugendamt gebündelt. „Gerade die Jugendhilfeplanung mit den demografischen Herausforderungen in den jeweiligen Gemeinden zeigt uns frühzeitige Entwicklungen auf und damit können sozialraumorientierte Hilfen, Unterstützungsangebote und besonders Präventions- und Informationsveranstaltungen passgenau platziert werden“, so Landrat Thomas Eberth
Effizientere Fallbearbeitung und „Hilfe aus einer Hand“
Eine bessere Vernetzung der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen soll künftig vor allem für die Kundinnen und Kunden des Jugendamtes kürzere Wege bedeuten. Aufgrund der bisher unterschiedlichen gesetzlichen Zuständigkeiten waren etwa der Allgemeine Sozialdienst und die Hilfen für Kinder mit seelischer Behinderung in unterschiedlichen Fachbereichen organisiert. Haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Leistungen aus beiden Bereichen, werden die Fälle künftig im gleichen Team weiterbetreut.
Eine weitere wichtige strukturelle Veränderung ist die Einführung von Teamleitungen im Bereich der Sozialen Dienste. Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes übernehmen von nun an einzelne Leitungsfunktionen und die Koordination des pädagogischen Fachpersonals im Bereich Soziale Dienste des Landkreises. So soll die Fachbereichsleitung entlastet werden, um mehr Raum für die durch die Gesetzesänderungen notwendigen Anpassungen der Verfahren zu geben.
„Wir hoffen, dass wir damit für die anstehenden Neuerungen von Land und Bund gut aufgestellt sind“, so Landrat Thomas Eberth. „Wichtig ist uns, dass die Hilfen bei den Menschen ankommen, die sie benötigen. Gemeinsam mit den Trägern der freien Wohlfahrtshilfe wollen wir für und mit den Kindern und Jugendlichen im Landkreis Würzburg und ihren Familien Erfolge erzielen.“
Was ist was? Wichtige Leistungen und Aufgaben des Jugendamts
Hilfen zur Erziehung:
Zu den „klassischen Aufgaben“ des Jugendamtes zählen Hilfen für Familien, wenn soziale oder seelische Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen befürchtet werden müssen. Ursächlich dafür sind oft Lebensumstände einer Familie wie Arbeitslosigkeit, Armut, Schwierigkeiten beim Bewältigen des Familienalltags oder Krisen durch Trennung und Scheidung. Sozialpädagogische Fachkräfte bieten in diesen Fällen sogenannte „Hilfen zur Erziehung“ an. Darunter fallen unter anderem die Moderation von Konfliktsituationen im Alltag oder Unterstützung bei der Strukturierung des Tagesablaufs. Auch die zeitweise Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen oder Pflegefamilien kann hilfreich sein.
Eingliederungshilfen:
Zu den Leistungen des Jugendamtes gehören aber auch Eingliederungshilfen für junge Menschen mit bestehenden oder drohenden Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit. Kinder beispielsweise mit ADHS, Angststörungen oder autistischen Störungen und deren Umfeld erhalten dann konkrete Hilfestellungen, um ihren Alltag mit diesen Beeinträchtigungen bestmöglich bewältigen zu können. Zu diesen Hilfen zählen unter anderem die Schulbegleitung oder die Unterbringung in heilpädagogischen Tagesstätten.
Kita- und Hortbetreuung:
Um finanziell schlechter gestellte Familien zu unterstützen, übernimmt das Jugendamt zudem für leistungsberechtigte Familien die Kosten für die Kita-Betreuung sowie die Ganztagesbetreuung (Hort) bei Grund- und Mittelschulkindern. Alle Menschen in Deutschland sollen gut aufwachsen können und haben daher ein im Sozialgesetzbuch verankertes Recht auf Erziehung und Förderung ihrer Entwicklung.
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