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"Es ist gut, dass mit dem KI-Gesetz erste Schritte hin zu einer größeren Rechtssicherheit gegangen werden. Besonders positiv für Handwerksbetriebe ist, dass im nun angenommenen KI-Gesetz für niedrigschwellige Anwendungen keine oder nur geringe Transparenzverpflichtungen eingeführt worden sind. Positiv ist zudem, dass sich Handwerksbetriebe auf das CE-Zeichen bei Hochrisiko-KI-Technologien verlassen werden können. Diese Kennzeichnung belegt, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde, und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Die Anforderungen im KI-Gesetz richten sich in erster Linie an die Entwickler von KI-Technologien.
Viele Detailfragen sind jedoch auch im nun verabschiedeten KI-Gesetz noch nicht ausreichend geklärt, wie etwa die Frage, inwieweit eine Anpassung der KI-Modelle eine sogenannte wesentliche Änderung darstellt und damit zu höheren Auflagen führen könnte. Hier muss die EU-Kommission mit Leitlinien nachhelfen, denn fehlende Rechtssicherheit hemmt die Entwicklung von europäischen KI-Lösungen und verhindert, dass diese in Handwerksbetrieben noch umfangreicher eingesetzt werden können.
Schon heute nutzen viele Handwerksbetriebe Künstliche Intelligenz, kaufen externe KI-Systeme ein und verwenden diese für unterschiedliche Anwendungen im Betrieb, beispielsweise für Stellenausschreibungen, die Lageroptimierung und Kundenkommunikation."
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