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„Grundsätzlich ist die Entscheidung begrüßenswert, da sie Investoren ermöglicht, über einen regulierten und transparenten ETF-Wrapper nun auch auf Ethereum zuzugreifen.
Während dies in der Kryptoszene entsprechend positiv aufgenommen werden wird, gibt es jedoch nicht ausschließlich Grund zur Freude.
Es ist nämlich festzuhalten, dass diese Anlageform weitgehend US-Investoren vorbehalten ist und bleiben wird. Zwar sind Spot-Krypto-ETFs an einigen europäischen Börsen handelbar; jedoch dürfen diese nicht in der Europäischen Union begeben werden. Wo diese zum Handel verfügbar sind, ist die jeweilige Emittentin außerhalb der EU ansässig, unterliegen somit also nicht der EU-Gesetzgebung und sind daher vom damit verbundenen Anlegerschutz ausgenommen.
Der Grund dafür ist die Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bezug auf Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, besser bekannt unter der Kurzbezeichnung OGAW-Richtlinie.
Neben einer Reihe von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anlagepolitik, dem Risikomanagement, der Transparenz oder auch der Verwahrung bestehen klare Anforderungen hinsichtlich der Diversifizierung.
Diese Richtlinie enthält Diversifizierungsregeln zur Einbeziehung von Indizes, in die Fonds wie ETFs investieren. Trotz zahlreicher Optionen für Mitgliedstaaten, bestimmte Ausnahmen gewähren zu können, sind diese jedoch alle an Bedingungen geknüpft und praktisch keine davon lässt ein unverhältnismäßiges Konzentrationsrisiko auf unbesicherter Basis zu.
Insofern stellt sich auch die Frage, wie der mit der Genehmigung durch eine Wertpapieraufsichtsbehörde einhergehende Schutz einzuschätzen ist. Dies ist keine Kritik am Projekt Ethereum, sondern eher die Frage, ob die Zulassung von Investmentfonds in Einzelwerte eine sinnvolle Maßnahme ist.
Natürlich bieten die jetzt zugelassenen ETFs die Möglichkeit, ein Engagement in Bitcoin oder Ethereum aufzubauen, ohne die Kryptowerte direkt halten zu müssen. Doch erstens hat es auch hierzulande schon früher Alternativen gegeben, wie etwa verbriefte Derivate auf BTC oder ETH. Zweitens ebnet die ETF-Zulassung den Weg dafür, dass sich große institutionelle Häuser nun auch im Vertrieb stark engagieren werden, dies hat der harte Gebührenwettbewerb unter großen US-Vermögensverwaltern in jüngster Vergangenheit bereits gezeigt.
Sollte dies in der Konsequenz dazu führen, dass sich Privatanleger mit einem eher konservativen Risikoprofil und dieser Wertpapierform nicht entsprechenden Anlagezielen verstärkt engagieren und starke Abschwungphasen nicht angemessen kompensieren können, wird die Wertpapieraufsicht ins Kreuzfeuer geraten.“
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