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Bayerisches Handwerk schreibt Brief an Ministerpräsident Söder und fordert gemeinsam Angleichung der bayerischen Verordnung an die Bundesnotbremse 
 
Oberfranken/München. Die bayerischen Handwerkskammern und Handwerksverbände zeigen sich von den neuerlichen Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und ihrer Umsetzung der Bundesnotbremse in Bayern enttäuscht. „Nicht nur, dass sich die Hoffnung auf wirklich bundeseinheitliche Regelungen immer noch nicht erfüllt hat“, erklärt der Präsident der Handwerkskammer (HWK) für Oberfranken, Matthias Graßmann. „Bayern stellt vielmehr seine Handwerksbetriebe weiterhin schlechter als die anderen Bundesländer. Allen voran die Kosmetikbetriebe und Nagelstudios, die im Freistaat – unabhängig von den Inzidenzen – geschlossen sind, obwohl die Bundesnotbremse dies gar nicht vorsieht.“ Daher hat der Bayerische Handwerkstag (BHT), die Spitzenorganisation der bayerischen Handwerkskammern und -verbände, einen Brief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder geschrieben und deutliche Kritik geäußert. 
 
Als im Bundesrat die bundeseinheitliche Notbremse gebilligt wurde, „waren wir zuversichtlich, dass nunmehr die Zeit der 16 unterschiedlichen Landesregelungen beendet ist. Gerade das Land Bayern haben wir als einen großen Fürsprecher für eine deutschlandweit einheitliche Regelung wahrgenommen“, heißt es in dem Schreiben, das stellvertretend für das bayerische Handwerk von BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl und BHT-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers unterzeichnet wurde. Leider seien die Hoffnungen aber enttäuscht worden und für das bayerische Handwerk blieben wesentliche Benachteiligungen weiterhin bestehen. 
 
Diese Aussage stützt der Präsident der HWK für Oberfranken. „Seit Monaten sind gerade die Handwerksbetriebe, die die sogenannten körpernahen Dienstleistungen erbringen – also unsere Kosmetikerinnen, Nagelstudios und Friseure –, besonders heftig von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie betroffen“, sagt Graßmann. „Und werden in Bayern jetzt abermals benachteiligt.“ Das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die darin jetzt verankerte Notbremse würden weder die inzidenzunabhängige Schließung von Kosmetikern und Nagelstudios regeln, noch die weitere Beschränkung der Quadratmeterzahl bei Friseuren. 
 
Daher fordert Graßmann gemeinsam mit dem BHT von Ministerpräsident Söder, die bayerischen Regeln an die Bundesnotbremse anzugleichen und sich ferner für eine baldige Öffnung der Kosmetikbetriebe und Nagelstudios einzusetzen. 
 
Bild: HWK Oberfranken

 

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Foto: Akademie Handel
 
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Bahnhofstraße 10, 97070 Würzburg
Öffnungszeiten:
Geöffnet ⋅ Schließt um 13:00

Foto: Akademie Handel
İSTANBUL (AA) - Siemens Türkiye'nin "Dijital Geleceğini Şekillendir" mottosu ile hayata geçireceği Dijital Kariyer Günü'nde öğrenciler, şirketin yönetim kadrosuyla bir araya gelecek.
 
Siemens Türkiye'den yapılan açıklamaya göre, 5 Mayıs'ta çevrim içi platformda düzenlenecek etkinlikte Türkiye genelinden üniversite öğrencileri, geleceğin dijital yetkinlikleri ve iş yapış şekilleri hakkında merak ettiklerini öğrenme imkanının yanı sıra sanal stantlar üzerinden Siemens'te çalışma hayatı hakkında bilgi alabilecek.
 
Etkinliğe katılan öğrenciler Siemens Türkiye, Siemens Healthineers ve Siemens Gamesa'nın üst düzey yetkililerinden faaliyet alanları ve gelecek vizyonu ile ilgili de bilgi alma imkanına kavuşacak.
 
Siemens Türkiye Yönetim Kurulu Başkanı ve Üst Yöneticisi (CEO) Hüseyin Gelis'in öğrencilerle bir araya geleceği sohbetle başlayacak Dijital Kariyer Günü, İnsan Kaynakları Direktörü Aslı Kunur, Ar-Ge Direktörü Erdem Alptekin, Dijital Fabrikalar Genel Müdürü Kerim Oal'in konuşmalarıyla devam edecek.
 
Dijital Kariyer Günü, global sağlık teknolojisi şirketi Siemens Healthineers'ın Türkiye Genel Müdürü Enis Sonemel ve yenilenebilir enerji alanının küresel ölçekte önde gelen şirketlerinden Siemens Gamesa'nın Türkiye CEO'su Ebru Çiçekliyurt'un faaliyet gösterdikleri sektörlerin mevcut durumu ve dijital geleceğine dair konuşmalarıyla devam edecek. Öğrenciler ayrıca, Siemens'te staj, yarı zamanlı işe alım ve tam zamanlı potansiyel iş fırsatlarını görerek kariyer planlaması yapabilecek.
 
Bütün üniversite öğrencilerine açık olan Dijital Kariyer Günü "www.siemensdigitalcareerday.com" adresinden takip edilebilecek.

300 Brauereien bundesweit, darunter vieler Mitglieder des Vereins Bierland Oberfranken, formulieren gemeinsame Position


Bayreuth/Berlin. 300 deutsche Brauereien haben einen vierseitigen, offenen Brief unterschrieben, mit dem sie die Politik und die Öffentlichkeit auf die teilweise dramatische Situation der Brauereien aufmerksam machen wollen. Denn mehr noch als andere durchaus schwer leidende Branchen sind die Brauereien mehrfach von den Lockdowns seit März 2020 und den Einschränkungen wegen der Pandemie-Bekämpfung betroffen. Der Verein Bierland Oberfranken e.V., in dem fränkischen Brauereien zusammengeschlossen sind, unterstützt die Aktion der deutschen Brauereien.

"Wir wenden uns heute an Sie aus großer Sorge um die Zukunft der deutschen Brauereien und wollen auf die immer dramatischere wirtschaftliche und finanzielle Lage unserer Branche aufmerksam machen. Die von mittelständischen Familienbetrieben geprägte Brauwirtschaft ist seit jeher der engste Partner der Gastronomie. Vier Monate lang waren alle Gaststätten, Restaurants, Kneipen und Bars bereits im vergangenen Jahr geschlossen. Ein Ende des nunmehr seit Anfang November 2020 bestehenden erneuten Lockdowns ist nicht in Sicht. Festveranstaltungen, traditionell ebenfalls ein wichtiges Geschäftsfeld der Brauereien, sind sogar seit März 2020 durchgehend verboten.

Mit den Lockdowns und dem dadurch ausgelösten Zusammenbruch des Fassbiermarktes haben die Brauereien von einem Tag auf den anderen einen maßgeblichen Teil ihres wirtschaftlichen Fundamentes verloren. Ware im Wert von vielen Millionen Euro, deren Haltbarkeitsdatum überschritten wurde, musste bereits vernichtet werden. Je stärker ein Betrieb mit dem Gastronomie- und Veranstaltungsgeschäft verbunden ist, desto gravierender ist der Umsatzeinbruch. Der margenschwache Flaschenbierabsatz im Handel kann die massiven Umsatzverluste im Gastgewerbe und die Einbußen beim Export nicht annähernd auffangen."

Der offene Brief, der inhaltlich knapp viereinhalb Seiten umfasst, wurde durch die Angaben von 300 unterzeichnenden Brauereien insgesamt elf Seiten lang. Das komplette Schreiben findet sich nebenstehend zum Download.

ANKARA (AA) - Zorlu Enerji, Gaziantep'teki kalibrasyon merkezinin kapasitesini iki katına çıkardı.
 
Şirketten yapılan açıklamaya göre, doğal gaz sayaçları ve transmitter ölçüm ekipmanlarının ulusal ve uluslararası standartlarda kalibrasyonunu sağlayan "Zorlu Enerji Kalibrasyon Merkezi", Sanayi ve Teknoloji Bakanlığı'ndan belgesini alarak kapasite artırımını iki katına çıkardı.
 
Bu kapsamda, kalibrasyon merkezine muayene, tamir ve ayar laboratuvarında doğal gaz sayaçları ile basınç ve sıcaklık transmitter ve ultrasonikmetre gibi ölçüm ekipmanlarındaki sensörlerin doğruluk muayene ve ayar işlemlerini yüksek hassasiyetli ekipmanlarla yapılmasını sağlayacak yeni ünite ve cihazlar eklendi.
 
2018'de yıllık 100 bin adet sayaca hizmet verebilecek bir tesis kapasitesiyle Gaziantep'te faaliyetlerine başlayan ve 2021'de tam kapasite ile çalışmaya devam eden merkez, kalibrasyonu yapılan doğal gaz sayaç kullanıcılarının geri bildirimleri göz önünde bulundurularak sertifikasyon işlemleri dahil tüm kalibrasyon iş adımları dijital ortamda yürütülecek ve kayıt altına alınacak şekilde tasarladı.
 
Ayrıca merkez, tüm marka, model sayaç ve transmitter taleplerinin yanı sıra arızalı, bakım onarım gerektiren veya hukuki süreç barındıran tüm ölçümsel, kalibrasyon taleplerini tarafsız ve bağımsız kuruluş olarak gerçekleştiriyor.
Brauereigasthöfe werden bei November- und Dezemberhilfen als eigenständige Unternehmen behandelt - Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum möglich
 
Bayreuth/Bayern. Aufatmen bei den oberfränkischen Brauereien, den Verantwortlichen des Vereins Bierland Oberfranken e.V., dem Verband der Privaten Brauereien Bayern und dem Bayerischen Brauerbund. Wie die Bayerische Staatsregierung heute bekanntgab, wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember jetzt auch für Brauereien mit angeschlossener Gaststätte verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Dafür hatten sich die Brauereien mit der Unterstützung der Handwerkskammer für Oberfranken, des Vereins Bierland Oberfranken e.V. und der Brauerverbände sowie zahlreiche Abgeordnete aus der Region geschlossen und engagiert eingesetzt. 
 
Dank dieser Anpassung werden die Brauereigaststätten nun den Bäckereien und Metzgereien mit Cafébetrieb bzw. angegliedertem Imbiss gleichgestellt und die Gaststätte unabhängig von der Brauerei bewertet. Damit wird die Gaststätte eines Brauereigasthofs bei der Antragsstellung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um ein eigenständiges Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt.
 
Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten. Die Antragstellung für diese Wirtschaftshilfen ist bis zum 30.04.2021 möglich.
 
Offener Brief und Brauereigipfel
Dieser Entscheidung vorausgegangen war eine ganze Reihe von Maßnahmen wie Videobotschaften von Brauereien, Aufrufe in den Sozialen Medien, verschiedenste Gespräche mit Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene, und vor allem auch Informationen darüber, was eine Brauereigaststätte eigentlich ist, woraus sich diese wirklich finanziert und in welcher besonderen Situation sich die Brauereien auch in den nächsten Monaten befinden. Mit ausschlaggebend war ein Offener Brief deutscher Brauereien vom 22. Februar 2021, den 300 Betriebe unterzeichnet hatten. Auch diese Aktion war vom Verein Bierland Oberfranken e.V. aktiv unterstützt und verbreitet worden. Darin wurde unter anderem bemängelt, dass Brauereien, die Gaststätten selbst betreiben (Brauereigasthöfe), diese Wirtschaftshilfen bislang nicht beantragen konnten. Denn Mischbetriebe, die im Zuge des Lockdowns von teilweisen Schließungen ihres Geschäftsbetriebs betroffen sind, konnten Hilfen nur beantragen, wenn sie hinsichtlich ihrer Umsätze 2019 insgesamt zu mindestens 80 Prozent als direkt, indirekt oder indirekt über Dritte betroffen waren. Folglich waren nur ganz wenige Betriebe anspruchsberechtigt. Der Großteil fiel durch das Förderraster der November- und Dezemberhilfen.
 
Gefordert wurde in diesem Offenen Brief, Brauereigaststätten als Gastronomiebetriebe anzuerkennen und somit wie Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenen Cafés oder auch wie Metzgereien mit angeschlossenem Imbiss zu behandeln. Ende Februar fand im Bayerischen Wirtschaftsministerium zu diesem Thema ein Brauereigipfel statt, bei dem die betroffenen Betriebe ihre schwierige Lage an die Politik adressierten.
 
„Das ist ein wichtiger Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten! Gemeinsam mit dem Bund haben wir diese Lösung auf den Weg gebracht“, äußerte sich der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder zu dieser neuen Regelung. „Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft! Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern."
 
Ebenso erfreut zeigte sich Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Und sie bewegt sich doch - die Bundesregierung erhört den Hilferuf der Brauereigaststätten und lässt endlich den Zugang zu den Hilfsprogrammen zu. Das ist für viele die Existenzrettung in schwierigen Zeiten. Jetzt muss die schrittweise Öffnung der Gastronomie erfolgen, damit diese Traditionsbetriebe ihr Geld wieder am Markt verdienen können und nicht auf Dauer am Tropf des Steuerzahlers hängen müssen.“
 
Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sieht in dieser Änderung „ein wichtiges Signal, da viele Brauereigaststätten oder Vinotheken weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen leiden."
 
Bild:
Bierland Oberfranken e.V.
 
Bilduntertitel:
Sind glücklich über den Zugang von Brauereigasthöfen zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes: Der Kulmbacher Landrat Klaus Peter Söllner, Gisela Hansen, Meinel-Bräu, Christof Pilarzyk, Brauereigasthof Grosch und Dr. Bernd Sauer, Handwerkskammer für Oberfranken, vom Vorstand des Vereins Bierland Oberfranken e.V. (von links). Das Foto entstand bei der Jahreshauptversammlung des Vereins im Jahr 2018.
Handwerkskammer stellt bei Informationsveranstaltung Sachstand zu den Vorkommnissen bei GTO, IFGO und HWK vor - Juristische Bewertungen stehen noch aus
Bayreuth/Oberfranken. Die Handwerkskammer für Oberfranken hat einen weiteren Schritt getan, um die Aufarbeitung der Vorkommnisse bei den Tochtergesellschaften GTO und IFGO und in der Kammer selbst, zum Abschluss zu bringen. In einer Informationsveranstaltung für Mitglieder der Vollversammlung und für das oberfränkische Handwerk stellten die Kammerverantwortlichen den aktuellen Sachstand dar, die Konsequenzen, die daraus gezogen wurden und die Maßnahmen, die dazu umgesetzt werden.
 
Mit der in Präsenz organisierten Infoveranstaltung setzten die Kammerverantwortlichen ein Zeichen. Nachdem in den vergangenen Monaten die Vollversammlung nur per E-Mail oder Brief über die getroffenen Entscheidungen unterrichtet werden konnte, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die komplexen Sachverhalte persönlich zu besprechen und zu diskutieren. Daher ist die Handwerksammer den aufwändigen Weg einer Präsenzveranstaltung in Corona-Zeiten gegangen – mit Abstandsregelungen und Hygienekonzept. Zusätzlich hat die HWK die Infoveranstaltung live im Internet via YouTube übertragen – dort ist der Mitschnitt der Veranstaltung jederzeit abrufbar.
 
HWK-Vizepräsident Matthias Graßmann, die beiden HWK-Geschäftsführer Dr. Bernd Sauer und Rainer Beck und die beiden Rechtsanwälte Dr. Michael Brand und Dr. Matthias Fleischmann stellten den Sachstand aus den vergangenen 18 Monaten dar und die Entscheidungen, die bei den einzelnen Schritten getroffen wurden. Das Vorgehen der Kammerverantwortlichen stieß im Plenum überwiegend auf Zustimmung, die Hinweise aus der Vollversammlung waren – bis auf das Statement des bisherigen Präsidenten Thomas Zimmer – im Wesentlichen in die Zukunft gerichtet und zielten darauf ab, die Rechnungsprüfung zu verbessern und auch die interne Kontrolle zu stärken.
 
Dass sich die Handwerkskammer bei der Aufarbeitung auf dem richtigen Weg befindet, bescheinigt auch das Bayerische Wirtschaftsministerium, das die Rechtsaufsicht über die HWK innehat. In dessen Stellungnahme heißt es wörtlich: „Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen erachten wir die bisherige Abarbeitung der genannten Vorkommnisse als ausreichend und nachvollziehbar. Dies gilt auch für die bisher ergriffenen und uns mitgeteilten Korrekturmaßnahmen bei der Handwerkskammer sowie bei GTO und IFGO, die aus hiesiger Sicht angemessen und nachvollziehbar erscheinen und keinen Anlass zu rechtsaufsichtlichen Beanstandungen ergaben. Wir danken in diesem Zusammenhang für die konstruktive Einbindung und aktuellen Informationen über die jeweiligen von der Handwerkskammer ergriffenen Aufklärungs- und Abhilfemaßnahmen. Ergänzend schlagen wir vor, nach Abschluss der kammerinternen Sachverhaltsermittlungen die Ergebnisse auch noch gemeinsam mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zu erörtern.“
 
Auch der 2019 aus der Mitte der Vollversammlung gegründete GTO-Ausschuss bescheinigt den Kammer-Verantwortlichen in seinem Abschlussbericht, „dass die von Geschäftsführung der Kammer und Vorstandschaft getätigten Maßnahmen sowohl dem Umfang als auch der Intensität nach geeignet waren, weiteren finanziellen Schaden von der HWK abzuwenden. Alle getroffenen Umstrukturierungsmaßnahmen sind nachvollziehbar und scheinen zweckmäßig, um solche Risiken in Zukunft zumindest abzuschwächen oder zu minimieren.“
 
Kammerinterne Abarbeitung abgeschlossen
Damit ist die Grundlage gelegt, die kammerinterne Aufarbeitung abzuschließen. Die Frage nach weiteren Verantwortlichkeiten, so auch die Rolle von Horst Eggers, Thomas Koller und Thomas Zimmer in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsrat der GTO und als verantwortliche Organe der Handwerkskammer, werden aktuell noch rechtlich geprüft und juristisch entschieden (siehe auch Sachstandsbericht). 
Über 72 Prozent Plus gegenüber Vorjahresmonat
 
Köln. Die Flottenabteilung von Toyota Deutschland setzt ihr Wachstum auf dem deutschen Gewerbekundenmarkt weiter fort. Im März 2021 verzeichnete das Unternehmen ein Plus von 72,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, nachdem im letzten Jahr vor allem die ersten Monate vom Ausbruch der Coronavirus-Pandemie beeinträchtigt worden waren. Damit legte Toyota stärker zu als der Gesamtmarkt, der eine Steigerung von 35,4 Prozent im Vergleich zum März 2020 verzeichnete.
 
Im relevanten Flottenmarkt konnte Toyota seinen Marktanteil auf 2,2 Prozent ausbauen, was 0,5 Prozentpunkte mehr als im März 2020 und 0,1 Prozentpunkte mehr als noch zu Jahresbeginn 2021 bedeutet. In der Herstellerrangliste belegt Toyota damit Platz 11 – und Platz eins unter den asiatischen Importmarken.
 
„Wir freuen uns sehr, dass wir die erfolgreiche Entwicklung des Toyota Flottengeschäfts auch 2021 fortsetzen können“, sagt Daniel Avramovic, General Manager Toyota Geschäftskundenservice. „Es ist großartig, dass auch unsere Gewerbekunden unser breites Portfolio schätzen und hier insbesondere unsere Kompaktmodelle sehr großen Zuspruch finden.“
 
So war der Toyota Yaris (Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: 6,6-2,2/4,3-3,2/5,1-2,8 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 117-64 g/km), der erst kürzlich zu Europas „Auto des Jahres 2021“ gekürt wurde, im vergangenen Jahr einer der Wachstumstreiber im Flottengeschäft des Herstellers. Daneben stießen insbesondere der Corolla (Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: 7,2-3,1/4,9-3,7/5,8-3,4 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 132-78 g/km) und der RAV4 (Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: 4,6-4,3/5,1-4,8/4,8-4,4 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 108-100 g/km) unter Gewerbekunden und Fuhrparkbetreibern auf hohes Interesse.
Reha-Ausbildung zum Metallbearbeiter in Kooperation mit Siemens (IHK)
Seit September 2019 übernehmen wir für die Siemens AG in Nürnberg die 3-jährige Reha-Ausbildung zum Metallbearbeiter (IHK). Pro Lehrjahr starten acht Auszubildende am Euro-Bildungswerk die Ausbildung. Der theoretische Unterricht findet in der Berufsschule statt. Am EBW werden die Umschüler*innen zusätzlich in Praxis und Theorie geschult. Sechs Monate lang sind die Auszubildenden bei Siemens vor Ort und lernen dort die Abläufe im Betrieb kennen. Die praktischen Prüfungen, Teil 1 und 2, finden bei uns am EBW statt.
 
Prüfungsvorbereitungen
Wir übernehmen für Auszubildende sowie für Mitarbeiter*innen aus Firmen der Industrie eine gezielte Prüfungsvorbereitung für Theorie und Praxis der Zwischen- und Abschlussprüfungen zum*r Industriemechaniker*in, zur Fachkraft Metalltechnik sowie zum*r Maschinen- und Anlagenführer*in. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Prüfung direkt bei uns am Standort in unserem Maschinenpark abzulegen. Erfahrene Ausbilder, alle Mitglieder der Prüfungsausschüsse bei der IHK Nürnberg, stehen Ihren Auszubildenden und Mitarbeiter*innen dabei zur Seite
 
Modulare Anpassungs- und Qualifizierungskurse
Wir übernehmen für Firmen nach individuellen Bedürfnissen zugeschnittene Anpassungs- und Qualifizierungskurse. Beliebt sind Dreh- und Fräskurse für einzelne Mitarbeiter*innen als auch für komplette Abteilungen. 
 
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
ESO Firmenservice
Kompetente Lösungen für Ihr Unternehmen
Unser Firmenservice hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie und Ihre Mitarbeiter*innen individuell, fachbezogen und kompetent zu beraten, um ein maßgeschneidertes Weiterbildungsprogramm für Ihr Unternehmen zu entwickeln. 
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Wir beraten Sie gern ausführlich zu Ihren individuellen Wünschen.
Zu den Verständigungen des Impfgipfels von Bund und Ländern am Montag erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Bund und Länder bleiben mit ihren Absprachen zur Steigerung des Impftempos hinter ihren Möglichkeiten. Angesichts der aktuellen Pandemielage wäre es unbedingt geboten gewesen, den Impf-Turbo zu zünden. Doch mit dem, worauf man sich verständigt hat, ist die notwendige starke Beschleunigung beim Impfen sehr zeitnah nicht zu erwarten. Dabei haben wir keine Zeit zu verlieren: Jede Impfung bringt uns ein Stück näher an die Rückkehr in ein normaleres Leben und Arbeiten, weshalb es keinen Impf-Aufschub geben darf. Die Devise muss weiter lauten: impfen, impfen, impfen und das 24/7. Eine wieder verlässliche Öffnungsperspektive wird es nur mit einer ausreichend großen Anzahl von Geimpften geben. Impf-Verzögerungen haben somit Öffnungs-Verzögerungen zur Folge und bremsen eine wirtschaftliche Erholung.
 
Ohne Frage konnte das Impftempo inzwischen erhöht werden, die erforderliche Spitzengeschwindigkeit haben wir aber immer noch nicht erreicht. Es ist daher bedauerlich, dass die betriebsärztlichen Strukturen nicht schon früher, rascher und ausgestattet mit den nötigen Impfkapazitäten eingebunden werden. Dadurch könnte eine deutliche Impf-Beschleunigung erreicht werden. Die Politik ist aufgefordert, so rasch wie möglich die hierfür nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Bei der Suche nach einem Betriebsarzt, der dann zeitnahe Impfungen durchführen kann, können sowohl die Berufsgenossenschaften helfen wie auch die auf der gemeinsamen Internetseite der vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft www.wirtschaftimpftgegencorona.de<http://www.wirtschaftimpftgegencorona.de>verlinkten Plattformen zur Betriebsarztsuche.
 
Richtig und wichtig ist die Verständigung von Bund und Ländern darauf, für Geimpfte und Genesene Erleichterungen auf den Weg zu bringen, was etwa den Zugang zu Ladengeschäften und bestimmten Dienstleistungen angeht. Das konkretisiert Öffnungsperspektiven und ist ein zentraler Schritt auf dem Weg hin zu einer Nach-Pandemiezeit."

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